Covid-19-Hinweise

Nach der aktuell geltenden Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Ausstellungsräumen.

Sich selbst und andere zu schützen, bleibt für die documenta fifteen essenziell. Es wird daher das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske, die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern sowie das Befolgen der gängigen Hygieneregeln während Ihres Ausstellungsbesuchs empfohlen.

Stand: 21. Juli 2022

Newsletter

Es handelt sich um eine historische Website. Das hier abrufbare Impressum ist auf dem Stand der damaligen Veröffentlichung der Website und wird nur zu Archivzwecken im Original beibehalten. Hier erhalten Sie das für diese Seite aktuell geltende Impressum und weitere Informationen.

Ok